DGH geistiges Heilen

https://www.dgh-ev.de/

                Der Dachverband Geistiges Heilen e. V.

Der Dachverband Geistiges Heilen e.V ist ein Zusammenschluss von Heilern, Heilerverbänden, Ärzten, Heilpraktikern, Patienten und engagierten Laien. Unter dem Dach des Vereins haben Vertreter verschiedenster geistigen Heilweisen eine Interessengemeinschaft gefunden – Heiler ebenso wie Heilpraktiker und Ärzte, die geistige Heilweisen in ihre Arbeit einbeziehen. Hinzu kommen Menschen, die geistiges Heilen selbst nicht beruflich praktizieren, sondern beispielsweise Klienten/Patienten, deren Angehörige und Freunde, welche die Ziele und Anliegen des DGH unterstützen wollen.

Sowohl die Mitgliedschaft im DGH e.V. als auch das Wirken des Vereins sind unabhängig von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen oder Zugehörigkeiten. Der DGH e.V. arbeitet konfessions- und kulturübergreifend, unabhängig von Kirchen, Glaubensvereinigungen und Institutionen und tritt ein für das Recht auf Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen.

Der DGH e.V bietet rd. 3.000 Einzelmitgliedern sowie Mitglieds- und Förderverbänden aus Deutschland, der Schweiz und Österreich eine Dachorganisation und hat sich zum größten Interessensvertreter von Heilern im deutschsprachigen Raum entwickelt.

Seit der Gründung des Vereins am 18. Februar 1995 setzen sich die Mitglieder des DGH dafür ein, geistiges Heilen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und in das Gesundheitswesen zu integrieren. Ziel war und ist das gleichwertige Zusammenwirken von Ärzten, Heilpraktikern und Heilern zum Wohle der Menschen.

Im Sinne des Verbraucherschutzes klärt der DGH e.V auf über Möglichkeiten und Grenzen geistiger Heilweisen, informiert über die Arbeitsweise von Heilern, vermittelt Adressen von Heiler/innen, die DGH-Mitglieder sind und informiert über Aus- und Weiterbildungen zu geistigen Heilweisen.

Die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2004 wurde seitens des DGH e.V. maßgeblich mit initiiert. Dank dieser Entscheidung dürfen Heiler seither legal neben Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten im nichtmedizinischen Bereich arbeiten.

 
Grundsatzentscheidung vom 2. März 2004
Chronik
Baden-Baden, 02.03.2014

1981
Das Bundesverwaltungsgericht fordert die Bundesregierung auf, das veraltete Heilpraktikergesetz aus der Nazizeit zu reformieren. Anlass sind wiederholte Verbotsverfahren gegen Heiler ohne Zulassung. Die erbetenen Reformen bleiben jedoch aus.

1986     
Dr. Bernhard Firgau wird von einer Heilerin von einer Lundensarkoidose geheilt – laut schulmedizinischem Befund eine nicht heilbare Krankheit. Erst im Nachhinein erfährt er, dass geistiges Heilen ohne Heilpraktikerzulassung - zu diesem Zeitpunkt noch - illegal ist.
Das findet der Geheilte unsinnig und beschließt, sich für die Erlaubnis der Berufsausübung von Heilern ohne medizinische Prüfung einzusetzen. Acht Jahre lang schreibt er Briefe an Behörden – ohne Erfolg.
 
1994
Die Gründung des Dachverbands Geistiges Heilen (DGH) wird beschlossen.
Dr. Bernhard Firgau begleitet die Gründer mit einem Rechtshandbuch für Heiler.

18. Februar 1995
Jahrestag des Inkrafttretens des Heilpraktikergesetzes und offizieller Gründungstag des DGH.
Dr. Bernhard Firgau beglaubigt die Unterschriften der Gründer Dr. Harald Wiesendanger, Klaus Schlapps, Dagobert Göbel, Johann van Ooosteroom, Gaby Kistler, Heiko Popinga und Hubertus Schweizer.

1998
Eine Enquetekommission, die sich mit Psychogruppen und Sekten befasst, lädt den DGH ein. Im Abschlussbericht stellt sie fest: Der DGH hat eine Lücke im Heilpraktikergesetz gefunden. Eine Gesetzesreform ist daher dringend angesagt.

ca. 2001/2
Der ehemalige DGH-Heiler Zimmermann verliert seine Klage auf Heilpraktikerzulassung ohne Prüfung in den ersten beiden Instanzen. Zimmermann legt Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht bittet den DGH offiziell um eine Stellungnahme.

2. März 2004
Das Bundesverfassungsgericht schließt sich der Stellungnahme des DGH an und beschließt die Änderung der Auslegung des Heilpraktikergesetzes.
Die Ausübung geistigen Heilens ohne Heilpraktikerprüfung ist ab jetzt legal.

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